Nebentätigkeit von Parlamentariern
OB Muttach fordert gleiche Regelung
Achern (st). Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach hat die Affäre um Provisionseinkünfte für Bundestagsabgeordnete zum Anlass genommen, eine Regelung wie für baden-württembergische Beamte einschließlich der Bürgermeister auch für Parlamentarier vorzuschlagen. In Baden-Württemberg müssen Beamte grundsätzlich jede Nebentätigkeit anzeigen und grundsätzlich auch zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung muss zwingend versagt werden, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Bei genehmigten Nebentätigkeiten aus Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes ist die Vergütung an den Dienstgeber abzuliefern, wenn sie abhängig von der Besoldungsgruppe 300 bis 500 Euro im Monat überschreitet. Ein baden-württembergischer Oberbürgermeister gibt beispielsweise jährlich zeitnah eine präzise Übersicht aller bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten bis hin zum Beisitzeramt im Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes. Die Vorlage dieses Berichts wie auch die Abführung der vorgeschriebenen Nebentätigkeitsvergütungen werden von der Kommunalaufsicht streng überwacht. „Und dies ist auch so in Ordnung“, so Klaus Muttach.
Kommunale Regelung habe sich bewährt
Und weiter: "Mit dieser Regelung ist eine Nebentätigkeit zwar in gewissem begrenzten Rahmen möglich, signifikante wirtschaftliche Vorteile und damit Abhängigkeiten für den Beamten entstehen dadurch aber nicht. Dies sichert beispielsweise den Oberbürgermeistern und Bürgermeister ein hohes Maß an Unabhängigkeit und macht sie frei von Lobbyinteressen“, so Oberbürgermeister Muttach. Die Vergütung ob für Oberbürgermeister oder Abgeordnete müsse für den Lebensunterhalt gut auskömmlich sein. Eine Vollzeitbeschäftigung, die ein hohes Maß an zeitlichem Engagement und die unabhängige Vertretung der Interessen der Menschen zwingend erfordere, gebe aber keinen Spielraum für gut bezahlte Nebentätigkeiten, so Acherns Oberbürgermeister. Was für Kommunalwahlbeamte bewährt sei, könne für Parlamentarier auch nicht falsch sein. "In allen Bundestagsfraktionen sitzen Parlamentarier, die in verschiedenen Nebentätigkeiten ein so hohes Zubrot verdienen, dass es deren uneingeschränktes Engagement als Vollzeitparlamentarier oder auch der Unabhängigkeit von gemeinwesensfremden Interessen infrage stellt. Die Parteien sollen aufhören mit dem Finger auf andere Parlamentarier zu zeigen und stattdessen die bewährten Regelungen übernehmen, die auch für Kommunalwahlbeamte zurecht seit jeher gelten“, fordert Oberbürgermeister Klaus Muttach.
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