Beantragung Jugendzuschuss
Meldungen sind bis Ende Juni abzugeben
Achern (st). Die Stadtverwaltung Achern erinnert die Acherner Vereine an die Abgabe der Mitgliederbestandsmeldungen für die Beantragung des Jugendzuschusses 2021. Die Bestandsmeldungen sind bis spätestens 30. Juni 2021 beim Fachgebiet 3.1, Jugend, Schulen und Vereine, abzugeben. Maßgebend für die Zuwendung ist die Zahl der Jugendlichen, die dem übergeordneten Verband wie beispielsweise Badischer Sportbund oder ähnliches gemeldet ist. Soweit eine derartige Meldung nicht vorliegt, kann die Zahl der Jugendlichen auch durch Vorlage einer Aufstellung der Jugendlichen mit Name und Geburtsdatum nachgewiesen werden. Die Stadt Achern gewährt zur Förderung der Jugendarbeit den Vereinen jährlich einen wiederkehrenden Zuschuss pro jugendlichem Mitglied bis zum 18. Lebensjahr. Sport- und Musikvereine erhalten einen Zuschuss in Höhe von 10,30 Euro, kulturelle und sonstige Vereine 5,20 Euro pro Jugendlichem. Für den Jugendzuschuss stehen in diesem Jahr im städtischen Haushalt insgesamt 43.000 Euro zur Auszahlung an die Vereine zur Verfügung.
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