Abgabe bis 30. Juni
Jugendzuschuss für Acherner Vereine
Achern (st) Die Stadtverwaltung Achern erinnert die Acherner Vereine an die Abgabe der Mitgliederbestandsmeldungen für die Beantragung des Jugendzuschusses 2023. Die Bestandsmeldungen sind bis spätestens 30. Juni 2023 beim Fachgebiet 3.1 Jugend, Schulen und Vereine abzugeben. Maßgebend für die Zuwendung ist die Zahl der Jugendlichen, die dem übergeordneten Verband wie beispielsweise dem Badischen Sportbund gemeldet ist. Soweit eine derartige Meldung nicht vorliegt, kann die Zahl der Jugendlichen auch durch Vorlage einer Aufstellung der Jugendlichen mit Name und Geburtsdatum nachgewiesen werden. Die Stadt Achern gewährt zur Förderung der Jugendarbeit den Vereinen jährlich einen wiederkehrenden Zuschuss pro jugendlichem Mitglied bis zum 18. Lebensjahr. Sport- und Musikvereine erhalten einen Zuschuss in Höhe von 10,30 Euro, kulturelle und sonstige Vereine 5,20 Euro pro Jugendlichem. Für den Jugendzuschuss stehen in diesem Jahr im städtischen Haushalt insgesamt 43.000 Euro zur Auszahlung an die Vereine zur Verfügung.
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