Allgemeinverfügung für Obersasbacher Mark
Großer Brachvogel wird geschützt
Achern (st). Ab morgen darf die „Obersasbacher Mark“ der Gemeinde Sasbach in großen Teilen bis Ende Juli nicht mehr betreten werden. Zum Schutz des dort brütenden und vom Aussterben bedrohten Großen Brachvogels hat das Landratsamt Ortenaukreis in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Danach darf ab sofort immer während der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli das Gebiet nicht betreten oder befahren werden. Auch das Reiten oder Laufenlassen von Hunden ist untersagt. Ausnahmeregelungen gibt es für Grundstücksbewirtschafter und Jagdberechtigte. Entsprechende Hinweisschilder werden aufgestellt, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Störungsempfindlich
„Die Obersasbacher Mark ist Teil des Vogelschutzgebiets Acher-Niederung und Brutgebiet des Großen Brachvogels, der streng geschützt und in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht ist“, erklärt der für Naturschutz zuständige Dezernent und Erste Landesbeamte Nikolas Stoermer. „Der Große Brachvogel ist während der Brutzeit sehr störungsempfindlich. Unaufmerksame Fußgänger können verursachen, dass der Wiesenbrüter sein Gelege aufgibt und die Brut verloren geht“, so Stoermer. „Mit dieser Regelung leisten wir einen Beitrag zum Schutz des Großen Brachvogels und der Artenvielfalt. Wir sind der Gemeinde Sasbach, den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern sehr dankbar, dass sie diese Maßnahme wohlwollend aufgenommen haben und mittragen“, sagt der Erste Landesbeamte.
„Wir freuen uns, eine kontinuierliche Basis dafür geschaffen zu haben, dass der Große Brachvogel sich in der Obersasbacher Mark wohl fühlt und sich die Population dieser geschützten Art weiter erholen kann. Wir wollen das Brutgebiet erhalten und bitten die Freizeitnutzer um Verständnis für diese Maßnahme“, so Gregor Bühler, Bürgermeister der Gemeinde Sasbach.
Lebensraum schützen
Für den Großen Brachvogel werden insbesondere in Vogelschutzgebieten Maßnahmen zum Erhalt dieser seltenen Tierart umgesetzt. Lebensräume werden an die Bedürfnisse des Großen Brachvogels angepasst, zum Beispiel in dem Sichtbarrieren beseitigt und Wiesen extensiv bewirtschaftet werden. Auch werden Gelege mit Schutzmaßnahmen gegen Fressfeinde geschützt. Das Betretungsverbot von Teilen der Obersasbacher Mark während der Brutzeit ist eine effektive Maßnahme, um Lebensräume für den Großen Brachvogel zu erhalten und zu entwickeln.
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