Gemeinsamer Gutachterausschuss
"Erstes Jahr mit Bravour bestanden"
Achern (st). "Der neue, für den nördlichen Ortenaukreis zuständige gemeinsame Gutachterausschuss in Achern hat sein erstes Jahr mit Bravour bestanden“, lobt Oberbürgermeister Klaus Muttach das neugebildete Team mit dem Vorsitzenden Stephan Lorenz-Feurer, Maria Fallert, Helga Fontana und den ehrenamtlichen Gutachtern. Für 30 Objekte gingen Anträge auf Erstellung eines Gutachtens ein, 869 Kaufverträge wurden zur Auswertung vorgelegt und 772 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und zu den Bodenrichtwerten wurden schriftlich oder mündlich erteilt. Zusätzlich fanden rund fünfzig ausführliche Gespräche zu bewertungsrelevanten Daten und dem regionalem Marktgeschehen mit Sachverständigen, Steuerberatern, Vermessungsbüros und dem Finanzamt statt.
Die fachliche Kompetenz von Stephan Lorenz-Feurer, der als zertifizierter Immobiliengutachter zur Bildung dieses neuen gemeinsamen Gutachterausschusses neu zur Stadt kam, gepaart mit der langjährigen Erfahrung der bisher bei der Stadt schon tätigen Sachverständigen für Grundstücksbewertung und Bautechnikerin Maria Fallert habe sich hervorragend mit der Kenntnis der ehrenamtlichen Gutachter ergänzt. 21 Gutachterausschusssitzungen fanden zur Ermittlung zu Verkehrswertgutachten statt, drei Gutachterausschusssitzungen zur Vorbereitung der Bodenrichtwertzonen, erläutert Oberbürgermeister Muttach die ausführliche Geschäftstätigkeit im ersten Jahr des Bestehens des gemeinsamen Gutachterausschusses.
Erstellung der Bodenrichtwertzonen
Nach der guten Bilanz im ersten Geschäftsjahr geht der Blick aber bereits nach vorn: Der Hauptaufwand liege momentan bei der teilweisen erstmaligen Erstellung von Bodenrichtwertzonen. Hierfür seien die Kaufverträge aus 2020 nahezu vollständig erfasst und mit der Auswertung der Daten werde begonnen. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte könne nach Abstimmung mit den ehrenamtlichen Gutachtern der Mitgliedskommunen Achern, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Lauf, Kappelrodeck und Seebach für Sommer 2021 in Aussicht gestellt werden.
Gefordert werde der Gutachterausschuss bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. Dem Finanzamt müssen zum Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 die Bodenrichtwerte vorgelegt werden. Diese Werte seien dann die Grundlage für die Umsetzung der Grundsteuerreform. Hierfür müsse ein zusätzlicher Aufwand von bis zu 1.000 Stunden zuzüglich der Stunden der ehrenamtlichen Gutachter kalkuliert werden, weist Muttach auf den anstehenden Aufwand hin.
Der Aufwand für die Arbeit des Gutachterausschusses für die sieben Mitgliedskommunen mit über 56.000 Einwohnern insgesamt werde auf die Kommunen nach einem Einwohnerschlüssel aufgeteilt. Mit 2,5 Stellen sei man unter dem in Fachkreisen ermitteln Stellenschlüssel von 0,5 Stellen pro 10.000 Einwohner geblieben, verweist Muttach auf die günstige Kostenstruktur. Die Gründung des gemeinsamen Gutachterausschusses im nördlichen Ortenaukreis mit Sitz in Achern sei ein weites Beispiel für die sehr gute interkommunale Zusammenarbeit in der Raumschaft, die sich auch bei dieser Aufgabe bewähre, zieht Oberbürgermeister Muttach ein zufriedenes Resümee.
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