Kindertagesstätten in Achern
Baldiger Regelbetrieb angestrebt

Auch im Kindergarten St. Nikolaus soll baldmöglichst wieder der Regelbetrieb laufen. | Foto: mak
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Achern (st). In der Stadt Achern sollen zum baldmöglichsten Zeitpunkt die städtischen und die katholischen Kindertageseinrichtungen für den Regelbetrieb geöffnet werden, teilt die Stadt Achern in einer Pressenotiz. „Sehr gern hätten wir dies schon zum 15. Juni vollzogen, nach der jetzt vom Land aktualisierten Rechtslage und der Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände wird das Kultusministerium diese Öffnung aber voraussichtlich erst ab dem 29. Juni möglich machen“, so Oberbürgermeister Klaus Muttach.

Verordnung fehlt noch

In einem Gespräch mit den Leiterinnen der städtischen Kindertageseinrichtungen und dem stellvertretenden Verrechnungsstellenleiter und Kindergartengeschäftsführer Frank Hogenmüller habe man sich einvernehmlich darauf verständigt und die bis zum aktuellen Zeitpunkt möglichen Vorbereitungen getroffen. „Unser gemeinsames Ziel ist es, allen Kindern wieder den täglichen Besuch der Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen“, so Klaus Muttach. Nach dem bisherigen Stand der Gespräche auf Landesebene soll zum 29. Juni die bisherige Notbetreuung aufgelöst und der Betrieb grundsätzlich wieder mit der in der Betriebserlaubnis vorgesehenen Gruppenstruktur erfolgen. Allerdings fehle für eine präzise Vorbereitung noch die in einer Fortschreibung der Corona-Verordnung vorgesehenen Festsetzungen der einschlägigen Regelungen, so Muttach.

Mögliche personelle Engpässe

Wenn wie aktuell angedacht die Kinder ausschließlich in ihrer Gruppe betreut werden dürfen und die übliche Zusammenlegung von Gruppen in den Randzeiten nicht erlaubt werde, dann werden sich hierbei zwangsläufig personelle Engpässe ergeben, führt Muttach weiter aus. Deshalb warte man dringend auf die verbindlichen Eckpunkte, mit denen sich der Ministerrat voraussichtlich am 16. Juni befassen werde. Die bei den Trägern zur weiteren Vorbereitung erforderlichen Gespräche seien bereits terminiert und die Eltern werden dann unverzüglich über einen Elternbrief informiert.

Gebührenfestsetzung

Sobald der uneingeschränkte Regelbetrieb feststehe, werde der Gemeinderat über die Gebührenfestsetzung entscheiden. „Ich gehe davon aus, dass wir entsprechend der tatsächlichen Betreuung in der Notbetreuung und der beschränkten Regelbetreuung die Gebühren festsetzen, darüber hinausgehende Einnahmeausfälle müssen von Stadt und Trägern getragen werden“, so Klaus Muttach. Der wieder aufgenommene beschränkte Regelbetrieb und auch die Notbetreuung haben nach Auskunft der Kindergartenleiterinnen nicht zuletzt auch Dank der Flexibilität und des Engagement der Erzieher sehr gut funktioniert. Die Eltern seien für das Betreuungsangebot dankbar und zeigen für die notwendigen Hygienemaßnahmen in der Regel Verständnis.

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