Rheintalbahn
Bahn rechnet mit Bau von Schallschutzwänden 2021

Der Bahngraben bei Offenburg | Foto: Archivfoto: mgs
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Offenburg (st). In einer Pressemitteilung des Vereins "BI-Bahntrasse", äußert sich der Vorsitzende Karl Bäuerle zum Lärmschutz im Hinblick auf den Ausbau der Strecke der Rheintalbahn. "Was den Bürgern für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt wurde, nämlich an der Bestandstrecke eine – an den Richtlinien für Lärmsanierung ausgerichteten – Lärmschutzwand zu installieren, sie mit vorgesetzten Elementen und teils Bepflanzung auf städtische Kosten zu ergänzen und die Königswaldstraße im Anschluss daran zu erneuern, kann, laut Auskunft der DB-Netz AG, so nicht eingehalten werden", erklärt Karl Bäuerle.

Um ein Jahr verschoben

Mit einem Baubeginn rechne man laut der Pressemitteilung im Jahre 2021. Hierbei ergab eine Anfrage des Vereins an die DB Netz AG: „Der Bau der Lärmschutzwand hat sich leider auf Grund von fehlenden Sperrpausen um ein Jahr auf 2021 verschoben. Der Bau wird wie geplant auf der Ostseite beginnen.

Es ist eine Dauer von ungefähr sechs Monaten geplant.“ Darüber hinaus heißt es in der Mitteilung des Vereins, dass wem passiver Lärmschutz zustehe, zum Beispiel Fensteraustausch, der werde von der Deutschen Bahn rechtzeitig benachrichtigt, müsse also nicht von sich aus tätig werden.

Änderung der Förderrichtlinie

„Es ist richtig, dass die betroffenen Eigentümer vom Ingenieurbüro zwecks Umsetzung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte im Jahr 2021 angeschrieben werden. Das Ingenieurbüro erstellt dann ein objektbezogenes Gutachten und legt die passiven Maßnahmen fest", soll die Bahn auf Anfrage des Vereins geantwortet haben. In der Zwischenzeit haben sich laut Karl Bäuerle jedoch die Förderrichtlinien zu Gunsten der Hausbesitzer geändert.

"Wem also ein Austausch von Fenstern aufgrund der Lärmschutzsanierung zusteht, muss nicht unbedingt bis Baubeginn warten. Unter gewissen Voraussetzungen ist ein früherer Einbau mit Teilkostenerstattung möglich", sagt Karl Bäulere und verweist auf eine weitere Antwort der DB Netz AG: „Seit 1. Januar 2019 gibt es für die Lärmsanierung eine neue Förderrichtlinie. Nach der neuen Förderrichtlinie gibt es die Möglichkeit der nachträglichen Erstattung. Das bedeutet, dass der Eigentümer auf eigenes Risiko, zum Beispiel Fenster austauscht und in Vorleistung geht."

75 Prozent förderfähig

Die förderfähigen Kosten würden dann zu 75 Prozent rückwirkend, wenn mit der Umsetzung der passiven Maßnahmen begonnen werde, erstattet. "Hierfür ist jedoch zwingend erforderlich, dass der Eigentümer bevor er auf Vorleistung geht, bei uns schriftlich einen Antrag stellt."

Auf diesen Antrag erhalte der Eigentümer ein Schreiben der Deutschen Bahn, in dem beschrieben sei, worauf er bei der Umsetzung zu achten habe, damit die Fördermittel später nicht verwirken, heißt es abschließend in der Pressemitteilung des Vereins "BI-Bahntrasse".

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