3G-Regel zwischen Kritik und Zustimmung
Hoher Informationsbedarf
Ortenau (gro/rek/ds). Seit Montag, 16. August, ist die neue Coronaverordnung des Landes in Kraft. Im Mittelpunkt steht die 3G-Regel, die nun unabhängig von der Sieben-Tages-Inzidenz gilt und zwar für Gastronomie, aber auch Kulturstätten und Vergnügungsparks. Für Kunden und Besucher ist es einfacher, doch was bedeutet dies für die Betriebe und Einrichtungen? "Es gibt weniger Spontanentschlossene", hat Dominic Müller, Hotel "Ritter" in Durbach und Vorsitzender der Dehoga Ortenau, beobachtet. Ob...