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Eine Schutzmaßnahme, die Arbeitnehmer für ihre Angestellten ergreifen können, ist das Bereitstellen von Getränken. | Foto: io
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Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden
Hitzefrei gibt es nur selten

Ortenau (mak). Die Sonne knallt mal wieder erbarmungslos hernieder und verwandelt Teile des Landes in wahre Backöfen. Auch in der Ortenau kratzt die Temperatur regelmäßig an der 40-Grad-Marke. Aus medizinischer Sicht wäre die Meidung des warmen Büros sicher ratsam, aber was ist bei der Hitze überhaupt erlaubt? "Einen Anspruch auf hitzefrei haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen", erklärt Markus Arendt, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Morstadt-Arendt, auf Guller-Nachfrage....

  • Offenburg
  • 23.07.22
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