Stadtbibliothek Rheinau
Zutrittsbedingungen nach neuer Verordnung

Rheinau (st). Anlässlich der Aktualisierung der Corona-Verordnung vom 16. August, ergeben sich veränderte Besuchsbedingungen für die Stadtbibliothek Rheinau. Zum Aufenthalt in der Bücherei ist nun ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erforderlich.

Durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ist das Stöbern in der Bibliothek uneingeschränkt möglich. Kinder bis zur Einschulung und Schülern mit entsprechendem Ausweisdokument sind von den Regeln ausgenommen. Genauso der Besuch zur reinen Medienverlängerung, -rückgabe oder –abholung von Vorbestellungen oder gerichteten Medienpaketen.

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