Eine Frage, Frau Rohfleisch
Gastfamilie als geeignete Hilfe

Birgit Rohfleisch | Foto: ds

"JuMeGa" – Junge Menschen in Gastfamilien –, ein Jugendhilfeangebot in Trägerschaft des Ortenaukreises, feiert 15-jähriges Bestehen. Was "JuMeGa" ist und für wen das Angebot gedacht ist, erklärt Sachgebietsleiterin Birgit Rohfleisch im Gespräch mit Daniela Santo.

Was genau ist "JuMeGa"?
Das kreisweite Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Situation und der Bedarf der jungen Menschen können es erforderlich machen, dass sie ihren bisherigen Lebensmittelpunkt verlassen und eine Gastfamilie die geeignete Hilfe darstellt, um sich zu stabilisieren sowie emotional und sozial nachzureifen.

Was macht das Angebot so besonders?
"JuMeGa" ist ein kreatives, auf den jeweiligen jungen Menschen zugeschnittenes Angebot und kann ein Klientel versorgen, das durch die Maschen der sonstigen Jugendhilfe fällt. Schon bei der Akquise der Gastfamilien und bei der Vermittlung des jungen Menschen in eine Gastfamilie ist die Passung wie bei einem Schlüssel-Schloss-Prinzip entscheidend. Die Gastfamilien und die jungen Menschen werden durch die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes "JuMeGa" intensiv begleitet. Durch eine wohnortnahe Unterbringung kann außerdem eine regelmäßige Eltern- und Familienarbeit realisiert werden.

Wo ist der Unterschied zur klassischen Pflegefamilie?
Unsere Gastfamilien sind so bunt wie das Leben selbst. Als Gastfamilie ist die ganze Bandbreite an familiären Lebensformen, auch Teilfamilien und Lebensgemeinschaften denkbar. Unsere Gastfamilien bringen viele Lebenserfahrungen mit, können mit herausforderndem Verhalten und prekären Lebenssituationen umgehen.

Wie viele junge Menschen sind derzeit in Gastfamilien untergebracht?
Momentan sind elf junge Menschen im Alter von fünf bis 21 Jahre in acht Gastfamilien untergebracht. Die Hilfe dauert, so lange die Voraussetzungen in Form der seelischen Behinderung und der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gegeben sind. Das heißt, wenn diese gegeben sind, bleibt der junge Mensch bis zu seiner Rückkehr zu seiner Herkunftsfamilie, bis zum Übergang in eine andere Jugendhilfemaßnahme oder bis zu seiner Verselbstständigung in der Gastfamilie.

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