BIM: Für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Passgenaue Möglichkeiten
Offenburg (rek). Nicht allen fällt es gleich leicht, den direkten Übergang von der Schule in den Beruf oder nach einer Familienphase wieder zurück ins Berufsleben zu schaffen. Elke Leibbrand, bei der Agentur für Arbeit Beauftragte für Chancengleicheit, zeigt Möglichkeiten der Förderung.
Wie werden Wiedereinsteiger in den Beruf unterstützt?
Wiedereinsteiger in den Beruf, die eine längere Auszeit vom Berufsleben hatten, können sich auf der BIM umfassend informieren und Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen. Sie erhalten Informationen aus erster Hand direkt von Firmen, Bildungsträgern sowie der Agentur für Arbeit. Größere und auch kleinere Arbeitgeber verschiedenster Branchen präsentieren sich, die Berufe und die Ausbildungsmöglichkeiten in ihren Firmen. Die Informationen sind topaktuell unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in den einzelnen Berufsbildern und Branchen. Die BIM bietet für Wiedereinsteiger auch eine Plattform für berufliche Qualifizierung. Damit der Start ins Berufsleben nach einer längeren Auszeit gelingt, kann es erforderlich sein, die fachlichen Kenntnisse wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Vor Ort beraten Bildungsträger über Qualifizierungsangebote, die individuell für den beruflichen Einstieg passen. Unterstützend für den beruflichen Wiedereinstieg bietet die Agentur für Arbeit individuelle Beratungsgespräche an. Die Wiedereinstiegsberaterin und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt besprechen mit den Interessenten die passgenauen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der persönlichen Rahmenbedingungen, der Fähigkeiten und Kompetenzen. Als Experten am Arbeitsmarkt haben sie Kenntnisse über Ausbildungs- und Stellenangebote und kennen die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt.
Wenn der Schulabschluss nicht für den Traumberuf ausreicht: Gibt es auch hier Möglichkeiten der Unterstützung?
Nicht immer lassen sich Ausbildungsstellen sofort besetzen und manchmal kommt es auch während der Ausbildung zu Problemen oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Die Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern und ihren Auszubildenden verschiedene Hilfestellungen.
Da gibt es die Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): Stehen unzureichende Noten oder ähnliches einem erfolgreichen Abschluss im Weg, können die abH von Vorteil sein. Ein regionaler Bildungsträger mit erfahrenen Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagogen unterstützt die Jugendlichen mit einem individuell auf sie zugeschnittenen Förderplan, insbesondere durch Nachhilfe in Theorie und Praxis, bei Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen, mit Nachhilfe in Deutsch sowie durch Unterstützung bei Alltagsproblemen. Die Zahlungen hierfür übernimmt vollständig die Arbeitsagentur. Weder den Auszubildenden noch dem Betrieb entstehen Kosten.
Weiter gibt es eine Assistierte Ausbildung (AsA): Hier unterstützt die Arbeitsagentur Arbeitgeber, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen in ihrem Betrieb eine Chance geben und ausbilden. Ein von der Agentur für Arbeit beauftragter Bildungsträger steht ihnen während der Zeit kontinuierlich zur Seite. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben bestehen, die Maßnahmekosten werden von der Arbeitsagentur übernommen. Konkret erhalten die Auszubildenden Hilfen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Da gerade bei solchen Jugendlichen auch außerhalb der Schule Probleme auftreten können, stehen zusätzlich geschulte Sozialpädagogen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die AsA kann flexibel zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung in Anspruch genommen werden.
Und schließlich die Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ): Die EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Sie ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von sechs bis zwölf Monaten. Für das Unternehmen bietet es Vorteile: Es lernt künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Die Vergütung wird zwischen Betrieb und EQ-Teilnehmer vereinbart.
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