Sonderkündigungsrecht wird gewährt
Testpflicht für Kinder in Kitas

Achern (st). In Erwartung einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Einführung der Testpflicht für Kinder in den Kindertageseinrichtungen haben Stadtverwaltung und kirchliche Träger die erforderlichen Maßnahmen getroffen. In einem mit den Leitungen abgestimmten Elternbrief werden die Eltern informiert, dass der Besuch einer Kindertageseinrichtung nur noch dann erlaubt ist, wenn die Eltern eine verbindliche Erklärung abgegeben haben, dass sie vor dem Besuch der Einrichtung in der jeweiligen Kalenderwoche am ersten oder zweiten sowie am vierten oder fünften Betreuungstag je Woche einen Selbsttest durch ihr Kind veranlasst haben und das Ergebnis negativ ist. Diese Regelung gilt für alle Kinder ab einem Alter von drei Jahren. Mit dem Elternbrief erhalten die Eltern einen Vordruck für die Bescheinigung über die Durchführung eines Corona-Schnelltests. Für die Selbsttests werden in den Kindertageseinrichtungen weiterhin jeweils freitags die bereits bekannten Tests für die Folgewoche ausgegeben. Die Tests werden den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen von der Stadt zur Verfügung gestellt und den Eltern kostenlos überlassen.

Die Stadtverwaltung Achern weist darauf hin, dass aufgrund dieser neuen Regelung, die ab dem 20. Dezember 2021 in Kraft tritt, ein Sonderkündigungsrecht für den Kindergartenplatz jeweils zum Monatsende gewährt wird. Damit entfallen auch ab dem folgenden Monat die Kindergartengebühren für die Eltern, die aufgrund dieser neuen Regelung oder auch aus anderen Gründen ihr Kind nicht mehr in die Einrichtung bringen wollen. Die Stadtverwaltung weist aber darauf hin, dass selbstverständlich kein Anspruch besteht, zu einem späteren Zeitpunkt den bisherigen Betreuungsplatz in der gleichen Einrichtung wieder zu erhalten.

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